Inhaltsverzeichnis

§ 1  Allgemeines

(1) Der Vorstand erlässt gemäß §8 der Vereins- und Geschäftsordnung des Schachklub Immenstadt 09 diese Turnierordnung:
In ihr wird die Durchführung der vom Verein ausgerichteten Turniere geregelt.
Sie kann jederzeit bei Bedarf - wenn der Vorstand dies mehrheitlich bestimmt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es schriftlich beantragen - geändert werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die in der Satzung erfassten Sachverhalte und Kriterien unberührt bleiben.
(2)
Spielregeln
Für die Turniere des Schachklub Immenstadt 09 e.V. gelten, soweit diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt, nacheinander
  • die Turnierordnung des Schachkreises Südschwaben
  • die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE)
in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(3)
Spielberechtigung
a) Jeder Teilnehmer an den Turnieren des Schachklub Immenstadt 09 muss Mitglied des Vereins sein.
b) Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung können beschließen, dass zu bestimmten Turnieren auch andere Spieler zugelassen werden (offene Turniere).
(4)
Spielbetrieb
a) In jedem Jahr werden folgende Turniere durchgeführt:
  • Vereinsmeisterschaft
  • Stadtmeisterschaft von Immenstadt
  • Vereins-Pokalturnier
  • Osterblitzturnier
  • Weihnachtsblitzturnier
b) Über die Austragung von Turnieren entscheidet der Vorstand oder die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann den Austragungsmodus der Turniere ändern.
c) Es können Startgebühren erhoben werden.
(5)
Spielleiter
Der Turnierleiter ist Spielleiter der Turniere. Er ist für die Durchführung der Turniere zuständig.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein qualifiziertes Mitglied des Vereins vorübergehend Aufgaben des Spielleiters übernehmen.
(6)
Schiedsrichter
Schiedsrichter im Sinne der FIDE-Regeln ist grundsätzlich der Spielleiter.
Der Spielleiter kann auch ein qualifiziertes Mitglied des Vereins als Schiedsrichter bestimmen.
(7)
Turnierausschreibung
a) Der Spielleiter legt in der Ausschreibung die Einzelheiten der Turnierdurchführung fest, soweit die Turnierordnung keine Regelung enthält.
b) In der Ausschreibung werden die Termine festgelegt, bis zu welchen
  • sich die Teilnehmer anmelden,
  • das in der Ausschreibung festgelegte Startgeld zu entrichten ist und in welcher Form dies zu geschehen hat,
  • alle Paarungen gespielt sein müssen (nur bei ganzjährigen Veranstaltungen).
(8)
Nichtantreten (Toleranzzeit)
Spieler, die später als 30 Minuten nach dem angesetzten Spieltermin im Turniersaal erscheinen, haben ihre Partie verloren.
(9)
Streitfälle und Einsprüche
a) Bei Streitfällen ist der Spielleiter oder Schiedsrichter zu informieren.
Dieser entscheidet über den Streitfall.
b) Gegen die Entscheidung des Spielleiters oder Schiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden.
c) Über diesen Einspruch entscheidet das Schiedsgericht.

§ 2  Turniere

(1)
Turniersysteme (Austragungsmodus)
a) Anzahl Runden
Das Turniersystem ist immer so zu wählen, dass bei ganzjährigen Turnieren die Anzahl der Partien pro Spieler zwischen 8 und 12 liegt.
b) Rundenturnier ("Jeder gegen Jeden")
Bei einem einfachen Rundenturnier wird vom Spielleiter die Nummer der Spieler in der Startrangliste per Los entschieden.
Die Paarungen werden dann nach der Standard-Paarungstabelle ermittelt.
c) Vorgruppen-System
Muss ein Rundenturnier wegen einer hohen Teilnehmerzahl in mehrere Gruppen aufgeteilt werden, um die maximale Anzahl der Runden des Turniers (Anzahl der Vorrunden + Anzahl der Endrunden) einzuhalten (vgl. 2.1a), so sind alle Gruppen möglichst mit gleicher Spielstärke zu bilden.
Dafür wird das folgende Verfahren angewendet:
  • Erstellung einer Wertungszahl-Rangliste aller Spieler, Spieler ohne Wertungszahl werden per Los am Ende angereiht.
  • Aufteilung der Spieler auf die Gruppen nach ihrer Rangnummer mittels eines Durchlaufverfahrens (Vor- und Rücklauf im Wechsel).
    Beispiel: (es bestehen zwei Gruppen)
    • Spieler mit Rang 1 in die 1. Gruppe, Spieler mit Rang 2 in die 2. Gruppe (1. Vorlauf)
    • Spieler mit Rang 3 in die 2. Gruppe, Spieler mit Rang 4 in die 1. Gruppe (1. Rücklauf)
    • Spieler mit Rang 5 in die 1. Gruppe, Spieler mit Rang 6 in die 2. Gruppe (2. Vorlauf)
    • usw.
d) K.O.-System
Die Paarungen werden vom Spielleiter per Los ermittelt.
Entspricht die Anzahl der Teilnehmer keiner Zweierpotenz, so sind in der ersten Runde nur so viele Paarungen zu spielen, dass danach die Anzahl der Spieler einer Zweierpotenz entspricht.
Die Verlierer einer Runde treten jeweils auch gegeneinander an, so kann eine Platzierung für alle Teilnehmer ermittelt werden.
e) Schweizer System
Die Spieler werden nach ihrer Wertungszahl eingereiht. Spieler ohne Wertungszahl werden am Ende durch Los hinzugefügt.
Das Turnier wird nach den Regeln der FIDE für die Anwendung des Schweizer Systems (CH-System/FIDE) durchgeführt.
(2)
Rangfolge bei Punktgleichheit
a) Blitzschach-Turniere
α) Zwei Spieler sind Punktgleich auf Rang 1
Es entscheiden drei weitere Partien. Die Farbverteilung bei der ersten Partie wird ausgelost, bei den folgenden Partien ist jeweils Farbwechsel. Besteht danach noch keine Entscheidung, werden weitere Partien unter Fortsetzung des Farbwechsels bis zur nächsten Gewinnpartie gespielt.
β) Mehr als zwei Spieler sind Punktgleich auf Rang 1
Es werden Stichkämpfe im K.O.-System ausgetragen. Die Paarungen und Farbverteilungen werden ausgelost. Bei einer Remis-Partie werden weitere Partien jeweils mit Farbwechsel bis zur nächsten Gewinnpartie gespielt. Die zwei verbliebenen Spieler spielen nach den Bestimmungen von α) um den endgültigen Sieg.
γ) Punktgleichheit im übrigen Teilnehmerfeld
Es entscheidet der direkte Vergleich. Endete er Remis, erhalten beide Spieler den gleichen Rang.
b) Schweizer System- und Rundenturniere
Bei Punktgleichheit entscheidet über die Rangfolge die Wertung nach Buchholz (Schweizer System) bzw. nach Sonneborn-Berger (Rundenturnier), bei Wertungsgleichheit die Feinwertung (Buchholzsumme bei Schweizer System - verfeinerte Sonneborn-Berger-Wertung bei Rundenturnier). Bei gleicher Feinwertung entscheidet das Ergebnis der direkten Begegnung. Endete diese Remis, entscheidet die größere Anzahl der Gewinnpartien. Besteht auch hier noch Gleichstand erhalten beide Spieler den gleichen Rang.
(3)
Vereinsmeisterschaft
a) Turniersystem
Die Vereinsmeisterschaft wird als doppelrundiges Rundenturnier ausgetragen.
b) Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird in der Auschreibung bekannt gegeben.
c) DWZ-Auswertung
Die Ergebnisse der Meisterschaft sind dem zuständigen DWZ-Referenten des Deutschen Schachbundes mitzuteilen.
(4)
Stadtmeisterschaft von Immenstadt
a) Turniersystem
Die Stadtmeisterschaft wird als doppelrundiges Rundenturnier ausgetragen.
b) Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und anschließend 30 Minuten für den Rest der Partie.
c) DWZ-Auswertung
Die Ergebnisse der Meisterschaft sind dem zuständigen DWZ-Referenten des Deutschen Schachbundes mitzuteilen.
(5)
Vereins-Pokalturnier
a) Turniersystem
Das Pokalturnier wird im K.O.-System ausgetragen.
b) Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 30 Minuten für die gesamte Partie (Schnellschach).
c) Ermittlung des Siegers bei Remis
Endet eine Paarung Remis, so wird der Sieger durch drei Blitzpartien entschieden. Die Farbverteilung der ersten Partie ist umgekehrt wie die der ersten Begegnung, bei den folgenden Partien ist jeweils Farbwechsel. Besteht danach noch keine Entscheidung, werden weitere Partien unter Fortsetzung des Farbwechsels bis zur nächsten Gewinnpartie gespielt.
(6)
Blitzmeisterschaften
a) Turniersystem
Die Blitzturniere werden als einrundiges Rundenturnier ausgetragen. Bei einer geringen Teilnehmerzahl können die Spieler mit einfacher Mehrheit auch eine doppelrundige Austragung beschließen.
b) Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 5 Minuten für die gesamte Partie.

Diese Turnierordnung tritt am 16.12.2017 in Kraft.

Änderungshistorie
DatumAntragstellerÄnderungen
01.04.2009 Harry A. Riegger Hinzufügung §1 Abs. 8 Nichtantreten
16.12.2017 Harry Riegger Änderung Bedenkzeit Vereinsmeisterschaft
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