(1) |
Der Vorstand erlässt gemäß §8 der Vereins- und Geschäftsordnung des Schachklub Immenstadt 09 diese Turnierordnung: In ihr wird die Durchführung der vom Verein ausgerichteten Turniere geregelt. Sie kann jederzeit bei Bedarf - wenn der Vorstand dies mehrheitlich bestimmt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es schriftlich beantragen - geändert werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die in der Satzung erfassten Sachverhalte und Kriterien unberührt bleiben. |
(2) |
Für die Turniere des Schachklub Immenstadt 09 e.V. gelten, soweit diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt, nacheinander
- die Turnierordnung des Schachkreises Südschwaben
- die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE)
in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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(3) |
a) |
Jeder Teilnehmer an den Turnieren des Schachklub Immenstadt 09 muss Mitglied des Vereins sein. |
b) |
Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung können beschließen, dass zu bestimmten Turnieren auch andere Spieler zugelassen werden (offene Turniere). |
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(4) |
a) |
In jedem Jahr werden folgende Turniere durchgeführt:
- Vereinsmeisterschaft
- Stadtmeisterschaft von Immenstadt
- Vereins-Pokalturnier
- Osterblitzturnier
- Weihnachtsblitzturnier
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b) |
Über die Austragung von Turnieren entscheidet der Vorstand oder die Mitgliederversammlung. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann den Austragungsmodus der Turniere ändern. |
c) |
Es können Startgebühren erhoben werden. |
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(5) |
Der Turnierleiter ist Spielleiter der Turniere. Er ist für die Durchführung der Turniere zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann ein qualifiziertes Mitglied des Vereins vorübergehend Aufgaben des Spielleiters übernehmen.
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(6) |
Schiedsrichter im Sinne der FIDE-Regeln ist grundsätzlich der Spielleiter. Der Spielleiter kann auch ein qualifiziertes Mitglied des Vereins als Schiedsrichter bestimmen.
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(7) |
a) |
Der Spielleiter legt in der Ausschreibung die Einzelheiten der Turnierdurchführung fest, soweit die Turnierordnung keine Regelung enthält. |
b) |
In der Ausschreibung werden die Termine festgelegt, bis zu welchen
- sich die Teilnehmer anmelden,
- das in der Ausschreibung festgelegte Startgeld zu entrichten ist und in welcher Form dies zu geschehen hat,
- alle Paarungen gespielt sein müssen (nur bei ganzjährigen Veranstaltungen).
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(8) |
Nichtantreten (Toleranzzeit)
Spieler, die später als 30 Minuten nach dem angesetzten Spieltermin im Turniersaal erscheinen, haben ihre Partie verloren.
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(9) |
Streitfälle und Einsprüche
a) |
Bei Streitfällen ist der Spielleiter oder Schiedsrichter zu informieren. Dieser entscheidet über den Streitfall. |
b) |
Gegen die Entscheidung des Spielleiters oder Schiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden. |
c) |
Über diesen Einspruch entscheidet das Schiedsgericht. |
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