Inhaltsverzeichnis

§ 1  Allgemeines
§ 2  Mitgliedschaft
§ 3  Der Vorstand
§ 4  Die besonderen Vertreter
§ 5  Die Mitgliederversammlung
§ 6  Die Spielerversammlung
§ 7  Finanzwirtschaft
§ 8  Turniere
§ 9  Vereinsheim
§ 10  Datenschutz

§ 1  Allgemeines

Der Vorstand erlässt gemäß §11 der Satzung des Schachklub Immenstadt 09 diese Vereins- und Geschäftsordnung:
In ihr sind die Zuständigkeiten, Aufgabenbereiche, Befugnisse und sonstigen Modalitäten erfasst, die eine dem Zweck des Vereins entsprechende geordnete und reibungslose Durchführung aller Aufgaben gewährleistet.
Sie kann jederzeit bei Bedarf - wenn der Vorstand dies mehrheitlich bestimmt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es schriftlich beantragen - geändert werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die in der Satzung erfassten Sachverhalte und Kriterien unberührt bleiben.

§ 2  Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus ordentlichen, jugendlichen, außerordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern. Sie haben alle in Mitgliederversammlungen das volle Stimmrecht, Jugendliche erst ab vollendetem 16. Lebensjahr.

(1) Personen, die sich in besonderen Maße Verdienste für den Verein oder den Schachsport erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind aber von der Beitragszahlung befreit.
(2) Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die aktiv am Vereinsleben und an den sportlichen Veranstaltungen teilnehmen und die am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Befindet sich das Mitglied noch in der Ausbildung, so ist es erst in dem Geschäftsjahr ordentliches Mitglied, in dem es am 1. Januar das 25. Lebensjahr vollendet hat.
(3) Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die aktiv am Vereinsleben und an den sportlichen Veranstaltungen teilnehmen und die am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Befindet sich das Mitglied noch in der Ausbildung, so gilt es als Jugendlicher bis zu dem Geschäftsjahr, in dem es am 1. Januar das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(4) Außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder die nur am vereinsinternen Spielbetrieb teilnehmen. Sie werden dem Bayerischen Schachbund nicht gemeldet.
(5) Fördernde Mitglieder sind Personen, die den Verein finanziell unterstützen.

§ 3  Der Vorstand

(1) Der 1. Vorsitzende führt in sämtlichen Versammlungen und Sitzungen den Vorsitz, bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. Er ist für die Durchführung der gefassten Beschlüsse verantwortlich. Im Verhinderungsfalle wird er durch den 2. Vorsitzenden vertreten.
(2) Der Finanzmanager verwaltet die Vereinskasse.
Das Weitere regelt die Finanzordnung.
(3) Der Turnierleiter leitet den gesamten Spielbetrieb. Er ist verantwortlich für die Durchführung der vom Verein veranstalteten Turniere.

§ 4  Die besonderen Vertreter

(1) Besondere Vertreter des Vereins sind:
a) der Geschäftsführer,
b) die Teammanager,
c) der Print-Medienbeauftragte,
d) der Digitale Medienbeauftragte,
e) der Jugendleiter,
f) der Seniorenbeauftragte,
g) die Übungsleiter,
h) der Vereinswirt.
(2) Die besonderen Vertreter werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Teammanager werden von der Spielerversammlung für die Dauer einer Spielsaison gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein besonderer Vertreter während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen besonderen Vertreters.
Die Übungsleiter werden vom zuständigen besonderen Vertreter oder dem Vorstand bestimmt.
Sollte die Mitgliederversammlung zu der Überzeugung gelangen, dass ein besonderer Vertreter einen Stellvertreter benötigt, so kann dieser zusätzlich gewählt werden.
(3) Der Geschäftsführer kümmert sich um die administrativen Tätigkeiten im Verein, insbesondere die Mitglieder- verwaltung und die Abrechnung der Nutzung des Vereinsheim mit der Stadt Immenstadt.
(4) Die Teammanager kümmern sich um die Belange ihrer Mannschaft. Dazu zählt insbesondere die Nominierung bzw. Einberufung der Spieler für den Mannschaftskampf.
(5) Der Print-Medienbeauftragte ist für die Öffentlichkeitsarbeit in den Printmedien zuständig. Er sollte vor allem regelmäßig Artikel in der regionalen Tageszeitung veröffentlichen.
(6) Der Digitale Medienbeauftragte ist für die Öffentlichkeitsarbeit in den digitalen Medien zuständig, vor allem für die Pflege der Webseite.
(7) Der Jugendleiter betreut die Jugendlichen des Vereins. Er kümmert sich insbesondere um die Gewinnung von Nachwuchs und die Förderung der Jugendlichen.
(8) Der Seniorenbeauftragte betreut die "älteren" Mitglieder.
(9) Die Übungsleiter sind für den ordentlichen Übungsbetrieb zuständig
(10) Der Vereinswirt kümmert sich um die Belange des Vereinsheims.
Vor allem sichert er die Getränkeversorgung, wobei er darauf achtet, dass eine möglichst große Vielfalt an Getränken vorhanden ist. Er pflegt den Veranstaltungskalender in Absprache mit dem Vorstand und organisiert diese Veranstaltungen, zudem sorgt er für einen ordentlichen Zustand des Vereinsheims.

§ 5  Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat u. a. folgende Aufgaben:

(1) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung,
(2) Entgegennahme des Kassenprüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsauschusses,
(3) Neuwahl des Vorstands, der besonderen Vertreter und der Rechnungsprüfer,
(4) Festsetzung der Höhe des Mitgliedbeitrages,
(5) Festlegung, der durchzuführenden bzw. auszutragenden Turniere,
(6) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung,
(7) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand,
(8) Beschlussfassung über Anträge, die mindestens zwei Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht oder die von der Versammlung als dringend erklärt worden sind.

§ 6  Die Spielerversammlung

Die Spielerversammlung hat u. a. folgende Aufgaben:

(1) Festlegung der Anzahl der Mannschaften, die gemeldet werden,
(2) Festlegung der Spieler und der Brettreihenfolge der Mannschaften,
(3) Wahl der Teammanager.

§ 7  Finanzwirtschaft

Der Verein führt eine sparsame Finanzwirtschaft nach den Grundsätzen des BLSV, staatlicher Regelungen und steuerlichen Vorschriften.
Das Weitere regelt die Finanzordnung.

§ 8  Turniere

Der Verein veranstaltet regelmäßig Turniere.
Das Weitere regelt die Turnierordnung.

§ 9  Vereinsheim

Der Verein stellt geeignete Räumlichkeiten ("Vereinsheim") zur Erreichung der satzungsgemäßen Zwecke zur Verfügung.
Das Weitere regelt die Hausordnung.

§ 10  Datenschutz

Der Verein geht sorgfältig mit den Daten seiner Mitglieder um.
Das Weitere regelt die Datenschutzordnung.

Diese Vereins- und Geschäftsordnung wurde am 18.12.2022 im Internet veröffentlicht.

Änderungshistorie
DatumAntragstellerÄnderungen
18.09.2007 Harry A. Riegger Hinzufügung Getränkemanager, Turnierordnung, Hausordnung
01.02.2009 Harry A. Riegger Hinzufügung Finanzordnung, Erweiterung jugendl. Mitglied
15.11.2014 Harry A. Riegger Hinzufügung weitere und Abänderungen bei den besonderen Vertretern
18.07.2019 Harry A. Riegger Hinzufügung Datenschutz
18.12.2022 Harry A. Riegger Löschung Inventarmanager
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